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ULTIMA MEDIA

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Präambel

Die Ultima Media GmbH vermittelt Werbeflächen in elektronischen Medien, Schwerpunkt ist die Vermittlung von Newsletterwerbung.

§2 Geltungsbereich

1. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Ultima Media GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Diese Vertragsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden.

§3 Vertragsabschluss

1. Angebote der Ultima Media GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert und schriftlich bestätigt sind.

2. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Ultima Media GmbH zustande. Erklärungen per Telefax oder Email sind einer schriftlichen Erklärung gleichgestellt. Soweit sich die Vertragspartner per Telefax oder Email und damit in Textform verständigen, erkennen sie die uneingeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärung an.

3. Mündliche Nebenabreden sollen in Textform dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch Ultima Media GmbH.

4. Alle Parteien verpflichten sich, auf ihren Internetseiten alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere die Vorschriften des Strafrechts, des Datenschutzrechts, des Urheberrechts und des Markenrechts.

5. Ultima Media GmbH behält sich vor, auch nach Zustandekommen des Vertrages die Leistung nach eigenem Ermessen abzulehnen, wenn der Inhalt der Leistung geltende Gesetze verletzt oder gegen die guten Sitten verstößt, der Inhalt des Werbeauftrages vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder die Veröffentlichung für Ultima Media GmbH wegen des Inhaltes, der Herkunft oder technischer Form unzumutbar ist.

§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Die Vergütung ergibt sich im Fall der fristgerechten Annahme des Auftraggebers aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder aus dem separat zu schließenden Vertrag durch Ultima Media GmbH.

2. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Mehraufwand, der durch eine Änderung der ursprünglichen Vorgaben entsteht, hat der Kunde zusätzlich zu vergüten, wenn Ultima Media GmbH dies vorher angekündigt hat und eine Genehmigung des Auftraggebers erfolgt ist.

4. Ultima Media GmbH ist berechtigt, fällige Aufwendungen, die für Leistungen des Werbeträgers zu entrichten sind, dem Kunden im Voraus in Rechnung zu stellen und das weitere Erbringen ihrer Leistung von der Zahlung abhängig zu machen.

5. Der Abzug von Skonto oder Rabatten ist nur durch schriftliche Vereinbarung zulässig.

6. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung durch Ultima Media GmbH nichts anders ergibt, ist die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Erstaufträge durch Neukunden werden grundsätzlich nur gegen Vorkassenzahlung ausgeführt, d.h. die Zahlung muss vor Kampagnenbeginn bei Ultima Media GmbH verbucht sein.

7. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Ultima Media GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Falls Ultima Media GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, so ist Ultima Media GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass Ultima Media GmbH infolge des Verzuges kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Der zu zahlende Verzugsschaden ermäßigt sich dann entsprechend.

8. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von 2 Wochen ist Ultima Media GmbH vorbehaltlich der weiteren Ansprüche, ohne Frist- oder Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder wird eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bekannt, so ist die Ultima Media GmbH berechtigt, die sofortige Zahlung aller offenen und nicht fälligen Rechnungen zu fordern. Im Falle der Zahlungseinstellung, der Stellung eines Antrags auf Eröffnung der Insolvenz oder des Vergleichsverfahrens durch den Auftraggeber, ist Ultima Media GmbH berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Auftraggeber zu verlangen.

9. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Ultima Media GmbH anerkannt sind.

§5 Abwicklung der Dienstleistung

1. Der Beginn der von Ultima Media GmbH zu erbringenden Dienstleistungen erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber.

2. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung seitens Ultima Media GmbH setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus. Der Auftraggeber ist insbesondere verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter elektronischer Werbemittel mindestens 3Arbeitstage vor Kampagnenbeginn. Abweichungen sind mit Ultima Media GmbH unverzüglich schriftlich abzustimmen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen ist auf Anforderung von Ultima Media GmbH vom Auftraggeber schnellstmöglich Ersatz zu liefern. Ein hieraus verzögerter Kampagnen beginn geht zu Lasten des Auftraggebers.

3. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Ultima Media GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5. Hat der Auftraggeber keine speziellen Selektionen für das Werbemittel fixiert, ist die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang maßgeblich.

6. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt der Werbung sowie für die Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten für die von ihm gestellten Unterlagen und Dateien (z.B. Texte, Banner, Graphiken, Fotos, Tonträger, Filme, etc.). Sofern Ultima Media GmbH im Außenverhältnis eine Mithaftung trägt, ist der Auftraggeber verpflichtet, Ultima Media GmbH von Ansprüchen Dritter freizustellen und einen der Ultima Media GmbH entstandenen Schaden zu ersetzen.

7. Ultima Media GmbH ist berechtigt, Leistung davon abhängig zu machen, dass wettbewerbsrechtliche Bedenken durch eine fachkompetente Erklärung des Kunden ausgeräumt werden.

§6 Gewährleistung

1. Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Platzierung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Er haftet uneingeschränkt für den Bestand dieser Rechte während der Vertragslaufzeit und stellt Ultima Media GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen diesem entstehen können. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechtsverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ultima Media GmbH nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen, soweit dies dem Auftraggeber ohne die Verletzung eigener Verpflichtungen gegenüber Dritten und bei Wahrung eigener Geheimhaltungsinteressen möglich ist.

2. Ultima Media GmbH gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, eine von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.

3. Bei ungenügender Wiedergabequalität des vom Auftraggeber erstellten Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlägen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Wandelung des Werbeauftrages. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

4. Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen und - vorlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

5. Nach Abnahme bestehen Mängelansprüche nicht, wenn ein Mangel nur unerheblich ist, sich also beispielsweise nicht erheblich auf die vereinbarte Beschaffenheit auswirkt oder die Beseitigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

6. Im Übrigen ist die Ultima Media GmbH zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein.

7. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Festgestellte Mängel müssen Ultima Media GmbH unverzüglich mit genauer Beschreibung mitgeteilt werden.

8. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist Ultima Media GmbH berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen.

9. Ist die Durchführung eines Auftrages aus Gründen, die Ultima Media GmbH nicht zu vertreten hat, unmöglich (insbesondere durch Streik, Rechnerausfall, Stromausfall, Störungen im Verantwortungsbereich Dritter etc.) so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit und Zumutbarkeit für den Auftraggeber nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener Art und Weise bleibt der Vergütungsanspruch von Ultima Media GmbH bestehen. Soweit eine Nachholung des Auftrages nicht für den Auftraggeber zumutbar ist, wird Ultima Media GmbH von ihrer Leistungsverpflichtung frei. Im Gegenzug ist der Auftraggeber von seiner Vergütungsverpflichtung befreit.

§7 Haftung

1. Die Haftung von Ultima Media GmbH sowie deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder Unmöglichkeit sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teils der Leistung, der aufgrund der Pflichtverletzung nicht wie vertraglich vorgesehen erbracht werden kann. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

2. Soweit Pflichtverletzungen dem unter Ziffer 1 vorgenannten Sinne grob fahrlässig verletzt werden, haftet Ultima Media GmbH höchstens bis zur Höhe des Honorarvolumens für die Werbemittel.

3. Die persönliche Haftung von Ultima Media GmbH Partnern, die als Erfüllungsgehilfen der Ultima Media GmbH tätig geworden sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, diese handelten vorsätzlich oder grob fahrlässig.

§8 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

2. Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist der Geschäftssitz von Ultima Media GmbH alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen.

3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

4. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

5. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb von Ultima Media GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt Ultima Media GmbH hiermit seine ausdrückliche Zustimmung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordene und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten zu verarbeiten.

6. Ultima Media GmbH und deren Angestellte verpflichten sich die aktuellen Regelungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Insbesondere verpflichtet sich Ultima Media GmbH alle im Zusammenhang mit der beauftragten Tätigkeit bekannt werdenden Daten vertraulich zu behandeln und diese nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Dieses betrifft insbesondere Daten über Betriebsabläufe, Betriebsergebnisse, Mitteilungen über Geschäfts- oder sonstige Planungen, Geschäftspolitik und Praxis, organisatorische, soziale und betriebswirtschaftliche Maßnahmen.